Gestern erhielt ich Post vom Österreichischen Presserat. Eine Leserin hatte meinen Text in der Presse am Sonntag „Mögen Sie junge Menschen?“ beanstandet. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Im vorliegenden Fall ist der Senat 2 aufgrund einer Mitteilung einer Leserin tätig geworden und hat seinen medienethischen Standpunkt geäußert.“ Das Ergebnis des Schiedsgerichts findet sich im Original der Mitteilung des Österreichischen Presserats. Hier nur so viel: „Der Artikel ist als (Gast-)Kommentar einzuordnen. Bei Kommentaren reicht die Meinungsfreiheit besonders weit; es können auch Wertungen vertreten werden, die nicht von allen geteilt werden oder sogar verstören und schockieren.“